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   BVerwG, 02.01.1974 - VI C 72.73   

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https://dejure.org/1974,7399
BVerwG, 02.01.1974 - VI C 72.73 (https://dejure.org/1974,7399)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1974 - VI C 72.73 (https://dejure.org/1974,7399)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1974 - VI C 72.73 (https://dejure.org/1974,7399)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 18.01.1980 - 6 CB 76.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Revisionsangriff um eine in Gestalt einer Verfahrensrüge vorgetragene Sachrüge, die im Rahmen der zulsssungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG unbeachtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG 6 C 41.73 -, vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 -, vom 2. Januar 1974 - BVerwG 6 C 72.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG 6 CB 45.73 - und vom 6. Mai 1974 - BVerwG 6 C 226.73 -).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 86.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung eines Rechtsstreits in der

    Dieser Auffassung kann auch nicht das vom Verwaltungsgericht angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 72.73 - (BVerwGE 44, 120) entgegengehalten werden.
  • BVerwG, 12.02.1982 - 2 B 14.81

    Umfang und Inhalt einer vorwirkenden Fürsorgepflicht des zukünftigen Dienstherren

    Schon aufgrund der ihm obliegenden Würdigung dieses tatsächlichen Umstandes - und nicht wegen der fehlenden Schriftform - hat das Berufungsgericht eine nähere Prüfung, ob den Beklagten im Falle einer solchen Äußerung eine "vorwirkende Fürsorgepflicht" im Sinne des Begehrens des Klägers treffen könnte, abgelehnt (vgl. zum erforderlichen Willen, sich für die Zukunft zu binden, Urteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 72.73 - [Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 8 = DVBl. 1966, 857]).
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